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Administratives

Unsere Leistungen können mit einer ärztlichen Anordnung über die Grundversicherung abgerechnet werden. 

Die Anordnung können Ärzte mit folgenden Fachtiteln ausstellen:

- Allgemeine Innere Medizin

- Psychiatrie und Psychotherapie

Kinderpsychiatrie und -psychotherapie

- Kinder- und Jugendmedizin

- Psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM) 

Handelt es sich um Leistungen zur Krisenintervention oder um Kurztherapien für Patienten und Patientinnen mit schweren Erkrankungen bei Neudiagnose oder bei einer lebensbedrohlichen Situation, darf psychologische Psychotherapie von Ärztinnen und Ärzten aller Fachrichtungen (mit einer Beschränkung auf 10 Sitzungen) angeordnet werden.

Inwiefern die Zusatzversicherungen sich weiterhin an den Kosten für eine Psychotherapie beteiligen, wird von den einzelnen Versicherern sehr unterschiedlich gehandhabt. Wir bitten Sie deshalb, dies vorgängig mit Ihrer Krankenkasse abzuklären.

Mentaltraining, Selbsterfahrung und Supervision können weiterhin nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden. 

Terminabsage

Sollten Sie verhindert sein und den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, uns dies 24h vorher mitzuteilen. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird Ihnen der volle Tarif verrechnet. Die Krankenkasse übernimmt diese Kosten nicht.

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